Zeit für umweltfreundliche Beschaffung
Durch die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen werden Umweltbelastungen reduziert und Innovationen gefördert. Dadurch schützen wir unsere Umwelt, das Klima und unsere Gesundheit und stärken eine nachhaltige Wirtschaft. Gleichzeitig haben öffentliche Verwaltungen bei der Beschaffung eine Vorbildfunktion gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Folgende Maßnahmen stehen den Beschaffungsstellen offen, um Umweltaspekte zu berücksichtigen:
- Entscheiden, ob ein neues Produkt gekauft werden muss. Eventuell ist der Kauf eines gebrauchten oder die Miete/das Leasing eine umweltfreundlichere Variante.
- Berücksichtigung des Nutzungsendes eines Produktes: Wiederverwendungsmöglichkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit.
- Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und volkswirtschaftlichen Kosten, die durch Umweltschäden entstehen.
- Beschaffung von Produkten mit Gütezeichen wie dem Blauen Engel.
- Zertifizierung (z.B. EMAS
Im deutschen Recht sind Vergabevorschriften mit Umweltbezug im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), in der Vergabeverordnung (VgV), in den Sektorenverordnungen, im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), in den Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen Teil A und B (VOB/A und VOB/B) und im Klimaschutzgesetz verankert.
Das Video zeigt Ihnen die Vorteile einer umweltfreundlichen Beschaffung und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Machen Sie sich selbst ein Bild zum Thema und schauen Sie sich das Video an!