Goodbye Einwegplastik!

 

Seit dem 3. Juli 2021 sind viele Einweg-Kunststoffprodukte mit dem in Kraft treten der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) europaweit verboten. Ziele der Verordnung sind der Schutz der Umwelt und ein fairer Wettbewerb. Damit soll ein Rückgang des Plastikmülls erreicht werden. Es soll helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst hochwertig zu verwerten sowie Rohstoffe im Kreislauf zu führen. Die Lagerbestände dürfen aber noch verbraucht werden.

Die Verordnung wurde dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet. Anschließend hat der Bundesrat der Verordnung mit einer redaktionellen Maßgabe zugestimmt. Die geänderte Verordnung wurde am 12. Mai vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag zur abschließenden Beteiligung zugeleitet. Die Regelungen der Kennzeichnung sind in allen EU-Staaten einheitlich am 03. Juli 2021 in Kraft getreten.

In Deutschland gelten bereits seit 2019 mit dem deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen. Diese wurden nun an die aktuelle EU-Richtlinien angepasst. Der Vollzug des VerpackG wurde somit verbessert und verpflichtet nun auch die Hersteller, Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu übernehmen.

Zu den nun verbotenen Einweg- und Kunststoffprodukten gehören:

  • Kunststoffbesteck
  • Kunststoffgeschirr
  • Einweg-to-go-Becher aus Styropor
  • Lebensmittel-Einwegbehälter aus Styropor
  • Kunststoff-Trinkhalme
  • Rührstäbchen aus Plastik
  • Wattestäbchen aus Kunststoff
  • Plastikballonstäbe

Die neue Regelung soll dazu beitragen, die Unmengen von Plastikmüll einzudämmen, die Jahr für Jahr in der Umwelt und den Weltmeeren landen. Jedes Jahr werden weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen.

Hätten Sie das gewusst? Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Plastikmüll verweilt Jahrhunderte, da Kunststoffe nicht verrotten. Im Wasser zerbröselt der Plastikabfall mit der Zeit zu kleinsten Teilchen. Er verbleibt auf unbestimmte Zeit in unserer Umwelt. Eine Plastikflasche ist beispielsweise erst nach 450 Jahren zersetzt.

Weitere Informationen zur Verordnung: https://www.bmu.de/gesetz/verordnung-ueber-die-beschaffenheit-und-kennzeichnung-von-bestimmten-einwegkunststoffprodukten/

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